Essen Sie niemals einen Wildpilz, den Sie nur anhand einer Website, eines Buches oder einer App bestimmt haben. Lassen Sie jeden Fund persönlich von einer Pilzsachverständigen oder einem Pilzsachverständigen prüfen.
Bestimmungsmerkmale
Tricholoma equestre ist ein mittelgroßer, fleischiger Lamellenpilz. Der Hut ist schwefelgelb bis olivgelb, in der Mitte oft dunkler bräunlich und fein schuppig und bei Feuchtigkeit schmierig, sodass Sand und Nadeln daran haften. Die Lamellen sind am Stiel ausgebuchtet, gedrängt und leuchtend gelb. Der Stiel ist kräftig, blassgelb und ohne Ring. Das Fleisch ist weißlich bis gelblich und riecht mild mehlartig; das Sporenpulver ist weiß.
Der Name Tricholoma flavovirens wurde lange für denselben Pilz verwendet und steht noch in älterer Literatur und in Rechtsvorschriften. Manche Mykologen trennen nahe Sippen wie Tricholoma auratum aus Küstenkiefernwäldern oder Tricholoma frondosae unter Zitterpappel und Birke ab; deren Status ist umstritten, und aus Sicherheitsgründen sind sie gleich zu behandeln.
Lebensraum und Ökologie
Der Grünling ist ein Ektomykorrhizapilz, typisch für Kiefernwälder auf sandigen, nährstoffarmen Böden, auch auf Küstendünen. Einige Formen wachsen mit Fichte, Birke, Pappel oder Eiche. Er fruktifiziert im Herbst und Frühwinter, oft spät in der Saison, und ist in Europa, im gemäßigten Asien und in Nordamerika verbreitet, wobei nordamerikanische Funde teilweise anderen Arten angehören könnten.
Wie andere Ritterlinge ist er ein langsam wachsender Baumpartner, der empfindlich auf Stickstoffeinträge und Veränderungen der Forstwirtschaft reagiert; in Teilen Mitteleuropas ist er deutlich zurückgegangen.
Verwendung und Bedeutung
Jahrhundertelang galt der Grünling als guter Speisepilz und wurde auf Märkten in Frankreich, Spanien, Portugal und Polen verkauft. Das änderte sich nach einem 2001 im New England Journal of Medicine veröffentlichten Bericht über Fälle von Rhabdomyolyse im Südwesten Frankreichs, drei davon tödlich, bei Menschen, die innerhalb weniger Tage mehrere große Mahlzeiten des Pilzes gegessen hatten. Weitere Fallberichte folgten aus Polen und anderen Ländern.
Das verantwortliche Gift ist nicht identifiziert, und spätere Studien kamen zu uneinheitlichen Ergebnissen, sodass das Ausmaß des Risikos weiter diskutiert wird. Die vorsorgliche Schlussfolgerung der Lebensmittelbehörden ist jedoch eindeutig. Heute ist die Art vor allem als Fallbeispiel der Pilztoxikologie und als Zeigerart nährstoffarmer Kiefernwälder bedeutsam.
Sicherheit und Speisewert
Essen Sie den Grünling und seine nahen Verwandten nicht. Die beschriebenen Vergiftungen traten nach wiederholten Mahlzeiten auf; Symptome wie Muskelschwäche, Muskelschmerzen und -steifigkeit, dunkler Urin, Übelkeit und Schwitzen begannen etwa ein bis vier Tage nach der letzten Mahlzeit. Rhabdomyolyse kann Nieren und Herz schädigen und tödlich verlaufen.
Wer den Pilz gegessen hat und Muskelschmerzen oder dunklen Urin bemerkt oder unsicher ist, was er gegessen hat, sollte sofort ärztliche Notfallhilfe suchen, auch vor Auftreten von Symptomen, und Pilzreste aufbewahren.
Hinzu kommt eine weitere Gefahr: Junge, grünlich-gelbe Exemplare können dem tödlich giftigen Grünen Knollenblätterpilz ähneln. Verlassen Sie sich nie auf eine Website, App oder ein Foto; lassen Sie jeden Wildpilz persönlich von einer Pilzsachverständigen oder einem Pilzsachverständigen prüfen.
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort den Notruf 112 oder den Giftnotruf Ihres Bundeslandes anrufen, auch wenn noch keine Beschwerden bestehen, und Pilzreste aufbewahren.
Verwechslungsgefahr
Die gefährlichste Verwechslung ist die mit dem Grünen Knollenblätterpilz, Amanita phalloides, der einen grünlich-gelben Hut, aber weiße Lamellen, einen Ring am Stiel und eine häutige Knolle mit Scheide an der Basis hat. Andere gelbe Ritterlinge sind ungenießbar oder giftig: Der Schwefel-Ritterling, Tricholoma sulphureum, riecht stark nach Leuchtgas, Tricholoma sejunctum hat einen faserig gestreiften Hut und weißliche Lamellen. Gelbe Lamellen, fehlender Ring und fehlende Knolle sowie milder Mehlgeruch sprechen für den Grünling, doch die Farbe allein ist nie verlässlich.
In Deutschland
In Deutschland ist der Grünling (in der Bundesartenschutzverordnung als Tricholoma flavovirens geführt) nach Anlage 1 der BArtSchV besonders geschützt. Anders als Steinpilz, Pfifferling oder Birkenpilz gehört er nicht zu den Arten, die nach § 2 BArtSchV in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen; wild wachsende Exemplare dürfen also nicht entnommen werden. Die Art kommt vor allem in sandigen Kiefernwäldern Nord- und Ostdeutschlands vor und ist auch aus der Schweiz bekannt.
