Essen Sie niemals einen Wildpilz, den Sie nur anhand einer Website, eines Buches oder einer App bestimmt haben. Lassen Sie jeden Fund persönlich von einer Pilzsachverständigen oder einem Pilzsachverständigen prüfen.
Bestimmungsmerkmale
Der Riesenbovist ist schon wegen seiner Größe unverwechselbar: eine glatte, weiße Kugel, oft 20–40 cm im Durchmesser und manchmal noch größer, die auf dem Boden liegt und nur über einen dünnen Myzelstrang statt eines Stiels verankert ist. Die Außenhaut ist dünn und lederartig, fühlt sich an wie feines Wildleder und reißt im Alter auf.
Das Innere, die Gleba, ist der Schlüssel zur sicheren Bestimmung. Bei jungen, essbaren Exemplaren ist es rein weiß, fest und durchgehend gleichmäßig, mit einer Konsistenz wie Marshmallow oder Tofu. Mit zunehmender Reife wird die Gleba gelblich, dann olivgrün und schließlich zu einer Masse aus olivbraunem Sporenpulver, das beim Aufreißen der Haut freigesetzt wird. Ein einziger großer Fruchtkörper bildet eine ungeheure Zahl von Sporen.
Schneiden Sie den Pilz senkrecht durch die Mitte: Ein essbarer Riesenbovist zeigt im Inneren keine Umrisse von Hut, Lamellen oder Stiel und keine dunklen oder violetten Zonen. Mikroskopisch sind die Sporen rund, klein und fein warzig. Früher wurde die Art als Langermannia gigantea und Lycoperdon giganteum geführt.
Lebensraum und Ökologie
Calvatia gigantea ist ein Saprobiont, der organisches Material in nährstoffreichen Böden zersetzt. Er wächst auf Wiesen, Weiden, in Parks, Gärten, an Feldrändern und Hecken, oft bei Brennnesseln, sowie an lichten Waldrändern. Die Fruchtkörper erscheinen von Sommer bis Herbst, einzeln, in Gruppen oder Ringen, und kehren oft in späteren Jahren an dieselbe Stelle zurück.
Die Art ist in den gemäßigten Zonen Europas, Nordamerikas und Asiens weit verbreitet. Ihre gewaltige Sporenproduktion ist ein beliebtes Lehrbuchbeispiel für die Vermehrung von Pilzen.
Verwendung und Bedeutung
Junge Riesenboviste mit weißem, festem Fleisch werden in vielen Ländern gegessen. Man schält die Haut ab, schneidet das Fleisch in dicke Scheiben und brät es wie Schnitzel, paniert es oder gibt es in Suppen. Es nimmt Aromen gut auf, schmeckt selbst aber mild. Sobald das Innere gelblich oder oliv wird, ist der Pilz nicht mehr genießbar und kann Verdauungsbeschwerden verursachen.
Früher wurde die trockene Sporenmasse reifer Boviste als Zunder und in der Volksmedizin auf Wunden verwendet; davon wird heute abgeraten.
Sicherheit und Speisewert
Der Riesenbovist ist nur jung essbar, mit rein weißem, gleichmäßigem Inneren. Essen Sie nie einen Wildpilz aufgrund einer Website: Lassen Sie jeden Fund persönlich von Pilzsachverständigen oder einem Pilzverein bestätigen. Die wichtigste Regel lautet: Schneiden Sie jeden kugeligen Pilz senkrecht von oben nach unten durch. Sehen Sie den Umriss von Hut, Lamellen oder Stiel, handelt es sich um ein Knollenblätterpilz-Ei, möglicherweise vom tödlich giftigen Grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides); werfen Sie es weg. Ist das Innere dunkel, violettschwarz oder marmoriert, kann es ein giftiger Kartoffelbovist (Scleroderma) sein.
Meiden Sie Exemplare von Straßenrändern oder gespritzten Feldern und garen Sie den Pilz gut. Das Einatmen großer Mengen Sporen reifer Boviste kann die Atemwege reizen.
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort den Notruf 112 oder den Giftnotruf Ihres Bundeslandes anrufen, auch wenn noch keine Beschwerden bestehen, und Pilzreste aufbewahren.
Verwechslungsgefahr
Junge Knollenblätterpilze im Ei-Stadium: klein, eiförmig, von einer Gesamthülle umgeben; im Längsschnitt ist der Umriss des Pilzes sichtbar. Dickschaliger Kartoffelbovist (Scleroderma citrinum): kleiner, mit dicker, warziger, gelblicher Haut und festem Inneren, das früh violettschwarz wird; giftig. Andere Stäublinge und Boviste (Lycoperdon, Bovista): viel kleiner, oft mit Stacheln oder Warzen.
In Deutschland
In Deutschland ist der Riesenbovist zerstreut auf nährstoffreichen Wiesen, Weiden und in Gärten zu finden, meist von Juli bis Oktober. Er steht nicht auf der Liste der besonders geschützten Pilzarten der Bundesartenschutzverordnung; in Naturschutzgebieten können dennoch Sammelverbote gelten. Auch in der Schweiz kommt die Art vor.

