Essen Sie niemals einen Wildpilz, den Sie nur anhand einer Website, eines Buches oder einer App bestimmt haben. Lassen Sie jeden Fund persönlich von einer Pilzsachverständigen oder einem Pilzsachverständigen prüfen.
Bestimmungsmerkmale
Der Schopf-Tintling ist leicht zu erkennen: ein hoher, schmaler, weißer Hut von 5–15 cm, zunächst walzenförmig, später glockig, mit abstehenden, bräunlichen Schuppen und glattem, bräunlichem Scheitel. Die freien Lamellen stehen sehr gedrängt und sind anfangs weiß, dann rosa und schließlich vom Rand her schwarz. Mit reifenden Sporen verdaut sich der Hut vom Rand her selbst und tropft schwarze Tinte ab. Der hohe weiße Stiel ist hohl und trägt einen schmalen, losen Ring, der oft nach unten rutscht. Das Sporenpulver ist schwarz.
Nur junge Exemplare mit weißen Lamellen eignen sich zum Essen. Sobald die Lamellen rosa oder schwarz werden, ist der Pilz rasch nicht mehr genießbar.
Lebensraum und Ökologie
Coprinus comatus ist ein Zersetzer nährstoffreicher Böden. Typische Standorte sind Rasenflächen, Wegränder, Parks, Ackerränder, Baustellen und Komposthaufen; oft erscheint er nach Regen in Gruppen oder Reihen. Er ist in Europa, Asien und Nordamerika verbreitet und wurde auf andere Kontinente verschleppt. Hauptsaison ist der Spätsommer bis Spätherbst, er kann aber auch im Frühjahr und in milden Wintern fruktifizieren. Er kann Schwermetalle aus belasteten Böden anreichern; Exemplare von Straßenrändern und aus Städten sind daher nicht zum Verzehr geeignet.
Verwendung und Bedeutung
Junge Schopf-Tintlinge haben eine zarte Konsistenz und milden Geschmack und eignen sich für Suppen, Rührei, Pfannengerichte und Saucen; wegen der Form wird er auch Spargelpilz genannt. Lagern lässt er sich nicht: Er muss wenige Stunden nach dem Sammeln gegart werden, sonst zerfließt er selbst im Kühlschrank. In China wird er kommerziell angebaut und frisch verkauft. In der Forschung wurden seine Enzyme und seine Fähigkeit, Fadenwürmer zu fangen, untersucht.
Anbau
In China und anderswo wird der Schopf-Tintling auf pasteurisierten Substraten aus Stroh, Kompost oder anderen Ernteresten angebaut, oft mit Deckschicht wie beim Champignon. Das Myzel wächst bei etwa 22–28 °C, die Fruchtbildung erfolgt bei etwa 16–24 °C und hoher Luftfeuchte. Geerntet wird im jungen, eiförmigen Stadium, und die Ware muss sofort verkauft oder verarbeitet werden. Auch im Garten lässt er sich auf kompostreichen Beeten ziehen.
Sicherheit und Speisewert
Der Schopf-Tintling ist jung und gegart ein guter Speisepilz und verursacht, anders als der Falten-Tintling, nach derzeitigem Wissen keine Unverträglichkeit mit Alkohol. Er muss frisch gegessen werden, bevor die Lamellen dunkel werden. Essen Sie keine Exemplare von Straßenrändern, Industrieflächen oder behandelten Rasenflächen, wegen Schwermetallen und anderer Schadstoffe. Die Bestimmung jedes Wildpilzes muss persönlich von einer Fachperson bestätigt werden, etwa von einer geprüften Pilzsachverständigen oder einem Pilzsachverständigen (DGfM). Der wichtigste Doppelgänger, der Falten-Tintling (Coprinopsis atramentaria), führt zusammen mit Alkohol zu einer Vergiftungsreaktion.
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort den Notruf 112 oder den Giftnotruf Ihres Bundeslandes anrufen, auch wenn noch keine Beschwerden bestehen, und Pilzreste aufbewahren.
Verwechslungsgefahr
Der Falten-Tintling (Coprinopsis atramentaria) hat einen glatten, grauen bis graubraunen, eiförmigen Hut ohne abstehende Schuppen und wächst büschelig, oft über vergrabenem Holz. Er enthält Coprin: Wer bis zu mehreren Tagen nach dem Verzehr Alkohol trinkt, bekommt Hautrötung, Herzklopfen, Übelkeit und Blutdruckabfall. Der Specht-Tintling (Coprinopsis picacea) hat einen schwarzen Hut mit weißen Flecken und gilt als giftig. Kleine Tintlinge wie der Glimmer-Tintling (Coprinellus micaceus) sind viel kleiner und wachsen an Holz.
In Deutschland
In Deutschland ist der Schopf-Tintling einer der häufigsten Pilze in Städten und Grünanlagen und ein typischer Einsteigerpilz auf Pilzwanderungen. Auch in der Schweiz ist er weit verbreitet; dort gelten kantonale Sammelregeln, im Kanton Zürich etwa eine Schonzeit vom 1. bis 10. jedes Monats und höchstens 1 kg pro Person und Tag.
