Essen Sie niemals einen Wildpilz, den Sie nur anhand einer Website, eines Buches oder einer App bestimmt haben. Lassen Sie jeden Fund bei einer amtlichen Pilzkontrollstelle prüfen.
Bestimmungsmerkmale
Der Nelken-Schwindling ist ein kleiner, schlanker Pilz mit ocker-, leder- oder blass rotbraunem Hut von 2–5 cm. Jung ist der Hut glockig, später flach, meist mit einem breiten Buckel. Er ist hygrophan: feucht dunkler, trocken deutlich heller, fast cremefarben.
Die Lamellen stehen weit entfernt, sind breit, frei oder leicht angeheftet und creme bis blass ocker. Der Stiel ist dünn, blass ockerfarben und auffallend zäh und elastisch: Er lässt sich mehrfach verdrehen, ohne zu brechen – ein klassischer Feldtest. Ein Ring fehlt. Das Fleisch ist dünn und blass und riecht angenehm, oft nach Gewürznelken oder Bittermandel. Das Sporenpulver ist weiss.
Eine Besonderheit: Die Fruchtkörper trocknen auf dem Rasen ein und leben nach Regen wieder auf; daher der Name Schwindling.
Lebensraum und Ökologie
Marasmius oreades ist ein Saprobiont von Grünlandböden. Er wächst auf Rasenflächen, Weiden, in Parks, an Wegrändern und in Dünen, fast immer in Hexenringen oder Bögen. Während sich das Myzel nach aussen ausbreitet, entstehen Zonen mit dunkelgrünem, üppigem Gras und manchmal ein Ring abgestorbenen Grases.
Die Fruchtkörper erscheinen vom späten Frühling bis zum Herbst, besonders nach Regen und oft mehrmals im Jahr. Die Art ist in Europa und Nordamerika weit verbreitet.
Verwendung und Bedeutung
Der Nelken-Schwindling ist ein geschätzter Speisepilz mit angenehmem, nussigem Aroma. Verwendet werden nur die Hüte, da die Stiele zäh sind. Er eignet sich hervorragend für Sossen, Suppen und Eiergerichte und lässt sich sehr gut trocknen, wobei er schnell wieder aufquillt.
Für Rasenbesitzer gelten die Hexenringe oft als Ärgernis, weil sie das Gras verändern. Kommerziell gezüchtet wird er nicht. Getrocknet ist er ein ausgezeichnetes Würzmittel für Wintergerichte.
Sicherheit und Speisewert
Der Nelken-Schwindling ist ein guter Speisepilz, wenn er sicher bestimmt und gegart wird, doch giftige Arten wachsen genau am selben Standort, manchmal im selben Ring. Lassen Sie jeden Wildpilz persönlich von einer Fachperson prüfen, etwa einer geprüften Pilzsachverständigen oder einem Pilzverein, und kontrollieren Sie jedes einzelne Exemplar.
- Der Feld-Trichterling (Clitocybe dealbata) und der Rinnigbereifte Trichterling (Clitocybe rivulosa) sind kleine, weissliche Pilze von Rasen und Weiden, die ebenfalls in Ringen wachsen. Sie haben gedrängte, herablaufende Lamellen und enthalten Muscarin, das Schwitzen, Speichel- und Tränenfluss, Magen-Darm-Beschwerden, verlangsamten Herzschlag und Atemprobleme auslöst, meist innerhalb von Minuten bis etwa zwei Stunden.
- Kleine braune Risspilze (Inocybe), ebenfalls muscarinhaltig, wachsen an Rasenrändern nahe Bäumen.
- Kleine Rötlinge (Entoloma) auf Wiesen haben rosa Sporenpulver.
- Rasenflächen können mit Herbiziden behandelt oder von Haustieren genutzt sein; sammeln Sie dort nicht.
Bei Verdacht auf eine Verwechslung suchen Sie sofort ärztliche Notfallhilfe, auch bevor Beschwerden auftreten.
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort Tox Info Suisse (145) oder im Notfall die Sanität (144) anrufen, auch wenn noch keine Beschwerden bestehen, und Pilzreste aufbewahren.
Verwechslungsgefahr
Der Feld-Trichterling hat einen weissen, flachen bis vertieften Hut, gedrängte, herablaufende Lamellen und einen brüchigen Stiel; er ist giftig. Risspilze wie der Ziegelrote Risspilz haben faserige, oft kegelige Hüte und braunes Sporenpulver. Der Waldfreund-Rübling (Gymnopus dryophilus) hat gedrängte Lamellen und wächst im Wald. Der Nelken-Schwindling hat entfernte Lamellen, einen zähen, drehbaren Stiel und weisses Sporenpulver.
Regionale Hinweise
In Deutschland ist der Nelken-Schwindling auf Rasen, Weiden und Magerwiesen verbreitet. Er steht nicht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und darf nach § 39 Abs. 3 BNatSchG in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden, nicht aber in Naturschutzgebieten. Sammeln Sie nicht auf gedüngten oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Flächen.
In der Schweiz legen die Kantone Höchstmengen und Schontage fest; amtliche Pilzkontrollstellen prüfen Ihr Sammelgut.

